Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.§ 3 Abgabenordung.
Das ist von daher interessant, als man als guter Bürger ja immer sagt, dass man für seine Steuern eine Menge Gegenleistung bekommt (Straßen, Krankenhäuser, Lehrer etc.)
Wenn man eine Gegenleistung erhält spricht der Jurist allerdings von einer Gebühr, die man wiederum zum Beitrag abgrenzen muss, der für die Bereitstellung und unabhängig von der Inanspruchnahme erhoben wird.
1 Kommentar:
Peter Sloterdijks Vision der gebenden Hand -- Die neue soziale Frage: "Wir haben leider keine Fiskal-Philosophie: wir haben ganze Bibliotheken voll mit Literatur zu öffentlichen Finanzen, (aber) wir haben keine Fiskal-Philosophie. Seit dem Mittelalter gibt es bis auf den heutigen Tag nicht einen einzigen sinnvollen Traktat eines Philosophen zum Thema Fiskalität - zumindest der auf der Höhe der Sache steht. Im Mittelalter gab es noch einen Lehrsatz, der immerhin doch dem Politologen, wohl auch dem Philosophen und dem Finanzminister hätte zu denken geben sollen, der lautete: Ubi fiskus, ibi imperium, d.h. also wo der Fiskus ist - also in dem Fall die Schatulle des Königs, dort liegt das Reich oder vielmehr die Befehlsvollmacht."
...mehr gibt es zum Thema "Steuer" m.E. nicht zu sagen!
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